Das der Vollmacht beiliegende Schreiben32, gemäss welchem zukünftig sämtliche Korrespondenz und Rechnungen an die XY Treuhand AG zu erfolgen habe, weist in zeitlicher Hinsicht auf keine Beschränkung hin. Wurde die Vollmacht zeitlich unbeschränkt erteilt, darf sich die Steuerbehörde auf die unwiderrufene Vollmacht verlassen, sofern keine Umstände zutage treten, die auf ein Erlöschen des Vertretungsverhältnisses schliessen bzw. ernsthafte Zweifel an dessen Weiterführung aufkommen lassen33. Solche Umstände sind vorliegend nicht ersichtlich.