51 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14). LOOSER, auf den die Beschwerdeführerin verweist, vertritt die Auffassung, dass die Beachtung pflichtgemässer Sorgfalt die materiell-rechtliche Begründetheit des Revisionsgesuchs beschlägt19. Auch RICHNER/FREI/KAUFMANN/MEUTER halten dafür, dass der Nachweis, wonach neue Tatsachen und Beweismittel trotz der gebotenen Sorgfalt nicht schon im ordentlichen Verfahren hätten geltend gemacht werden können, im Rahmen der mate- riell-rechtlichen Begründetheit des Revisionsgesuchs zu erbringen ist20.