Seite 4 1.2. Die Beschwerde ist schriftlich innert 30 Tagen beim Obergericht einzureichen (Art. 55 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VPRG, bGS 143.1). Der Revisionsentscheid trägt das Datum vom 1. Mai 2017 und wurde der Beschwerdeführerin am 4. Mai 2017 zugestellt17. Die Beschwerdefrist hat somit am 5. Mai 2017 zu laufen begonnen (Art. 4 Abs. 1 VRPG) und endete grundsätzlich am 3. Juni 2017. Da es sich hierbei um einen Samstag handelte, verlängerte sich die Frist auf den nächstfolgenden Werktag, somit bis zum 5. Juni 2017 (Art. 5 Abs. 2 VPRG).