2. Eventualiter sei die Beschwerde zu sistieren, bis das Verfahren im Kanton Zürich abgeschlossen ist. 3. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. Sachverhalt A. B. ______ war bis Mitte 2008 in XY (ZH) als Einzelunternehmer im Bereich des Grosshandels mit Fabrikation, Vertrieb und Import von technischen Bedarfsartikeln tätig1. Im Juni 2008 erwarb er die C. ______ in Form eines Aktienmantels, firmierte sie in die A. ______ (Beschwerdeführerin) um, und passte den Gesellschaftszweck jenem seiner Einzelunternehmung an2. Der Sitz der Beschwerdeführerin wurde von der früheren Adresse