Seite 14 keine kurzfristige Änderung vermutet (Teilgutachten, S. 66). Die in psychiatrischer Hinsicht abgegebene Einschätzung der Arbeitsfähigkeit wird vom Gutachter ausdrücklich relativiert, indem er ausdrücklich darauf hinweist: „Die Sicherheit unserer Beurteilung ist deutlich reduziert, da 1) der Explorand nur eingeschränkt Angaben zu seinen Symptomen, zu seiner Alltagsgestaltung und seiner Funktionsfähigkeit im Alltag machte; 2) die Aktenlage bezüglich Alltagsgestaltung und Funktionsfähigkeit im Alltag dürftig ist;