Auch aus dem in den IV-Akten liegenden Observationsbericht (IV-act. 220.3) und dem vom Kläger dazu eingereichten Observationsvideo (act. 17) ergibt sich nichts, das wesentlich für die Beurteilung der vorliegenden Klage erscheint, so dass letztlich offengelassen werden kann, inwieweit auf solche Belege im vorliegenden Verfahren überhaupt abgestellt werden könnte. Auch im späteren RAD-Bericht vom 14. September 2016 (IV-act. 221) hielt Dr. H___ schliesslich ausdrücklich fest, der Gesundheitszustand habe sich seit dem Referenzzeitpunkt weiterhin nicht wesentlich und anhaltend verändert, allerdings ging sie