Wir wurden darüber vom USZ am 28. März 2014 informiert. Aufgrund des offensichtlich widersprüchlichen Verhaltens von Herrn A___ und der Intervention seines behandelnden Arztes, die zur Absage des Termins vom 3. April 2014 führten, erachten wir, dass die im Schreiben vom 7. März 2014 angesetzten Fristen nicht eingehalten wurden. Entsprechend haben wir auch unsere Leistungen eingestellt.“