Seite 4 rechtliche Gehör zu gewähren, wurde der für die Streitsache bereits angesetzte Beratungstermin verschoben und dem Kläger erneut Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Am 7. Juni 2017 ging diese beim Obergericht ein (act. 16 und 17). Am 27. Juni bzw. 6. Juli 2017 wurden vom Kläger bzw. der Beklagten weitere nachträgliche Prozesseingaben eingereicht (act. 18 bis 21).