Seite 2 Gutachter Dr. D___ mit Schreiben vom 19. August 2013 (act. 7.10) mit, er müsse den Termin (welcher zur Durchführung eines Basistests der funktionellen Leistungsfähigkeit angesetzt worden war, vgl. act. 7/9) kurzfristig absagen, da der Kläger in einer sehr schlechten psychischen Verfassung sei und paranoid reagiere. Am 19. Dezember 2013 erschien der Kläger dann pünktlich zu einem weiteren, bei Dr. D___ angesetzten Termin. Diese Untersuchung musste allerdings nach zwei Stunden vorzeitig abgebrochen werden und blieb entsprechend unvollständig (act.