7.5 Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, dass ehemalige Mitarbeiter der C___ AG in der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft St. Gallen gemäss Protokoll vom 11. Oktober 2016 die Beschwerdeführerin als (externes) Buchhaltungsbüro bezeichneten, wo zusammen mit zwei Mitarbeiterinnen für die C___ AG die Jahresabschlüsse und für die Mitarbeiter die Lohnabrechnungen erstellt worden seien,