Da sich die von der Vorinstanz geltend gemachte Schadenersatzforderung auf Beitragsperioden vor dem 31. Dezember 2011 bezieht, sind die am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen neuen Vorschriften im Alters- und Hinterlassenenversicherungsrecht gemäss Änderung vom 17. Juni 2011 (AS 2011 S. 4745 ff.) nach der allgemeinen intertemporalrechtlichen Regel, wonach in zeitlicher Hinsicht diejenigen Rechtssätze massgebend sind, die bei Verwirklichung des zu Rechtsfolgen führenden Sachverhalts galten, auf die vorliegende Schadenersatzverfügung nicht anwendbar, sodass diese nach