Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe er mit grosser Empathie die von ihm beherrschten Gesellschaften mit Personen besetzt, die er teilweise ohne deren Wissen zur eigenen Bereicherung instrumentalisiert habe, und dies nicht nur mit einer "kleinen Buchhalterin" wie der Beschwerdeführerin, sondern teilweise auch mit illustren Geschäftsleuten. Die Anklage gegen ihn beruhe auf jahrelanger akribischer Kleinstarbeit eines Teams von Wirtschaftsanalytikern der Staatsanwaltschaft und lasse erkennen, dass er sich besonders auf dem Gebiet der Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs mit der ihm eigenen Raffinesse ausgetobt habe.