Seite 11 b. Die Beigeladene stützt ihre Annahme, der Erblasser habe seinen zivil- bzw. steuerrechtlichen Wohnsitz bis Anfangs 2014 in Bolivien gehabt, auf das dortige polizeiliche Domizil und die Abmeldung des Erblassers in C___ im Jahr 2006. Zudem verweist sie auf den Handelsregisterauszug der E___ GmbH (act. 2/5), wo bei den eingetragenen Personen als Wohnsitz des Erblassers ebenfalls Bolivien angegeben sei.