2.5 Die Beschwerdeführerin hat diverse schriftliche Bestätigungen von Bekannten, Freunden, Nachbarn und Angehörigen des Erblassers und der Beschwerdeführerin eingereicht zum weiteren Beweis, dass sie mit dem Erblasser seit rund 30 Jahren gemeinsam in der Wohnung an der F___ in C___ gewohnt und mit ihm eine nichteheliche Lebensgemeinschaft im Sinn von Art. 147 Abs. 2 StG geführt habe (act. 2/13 bis act. 2/19).