Bank, wo als Ertrag aus der Beteiligung an der Stiftung C___ der Betrag von Fr. 3‘413.01 angeführt ist. Da allerdings auch der auf diesem Auszug angegebene Steuerwert der Beteiligung an der Stiftung C___ erheblich von den Angaben der Beschwerdeführer in der Selbstanzeige vom 8. Februar 2016 abweicht, ist es naheliegend, dass dieser Steuerauszug gar nicht die gesamte Beteiligung und damit auch Seite 10 nicht sämtliche Beteiligungserträge aus der Stiftung C___ erfasst. Nähere Erklärungen dazu bleiben die Beschwerdeführer schuldig.