Deshalb würden die Veranlagungsverfügungen 2007 betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer widerrufen und die Beschwerdeführer würden nach Beendigung der Abklärungen eine neue Veranlagung erhalten; ein Verfahren wegen mutmasslicher versuchter Steuerhinterziehung bleibe vorbehalten. B. Mit Schreiben vom 21. Februar 2012 erhoben die Beschwerdeführer Einsprache gegen die Veranlagungsverfügungen 2007. Die Vorinstanz trat auf diese Einsprache nicht ein und