Deshalb würden die Veranlagungsverfügungen 2007 betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer widerrufen und die Beschwerdeführer würden nach Beendigung der Abklärungen eine neue Veranlagung erhalten; ein Verfahren wegen mutmasslicher versuchter Steuerhinterziehung bleibe vorbehalten.