a) der Beschwerdeführer: 1. Die Geldwerten Leistungen sind zu reduzieren respektive neu zu beurteilen. 2. Die Besteuerung der Erträge der Stiftung C___ ist zu unterlassen. 3. Der Haftungsanspruch der SVA ist als Berufskosten abzusetzen. 4. Vermögenssteuer: Für die A___ AG und die anderen Juristischen Personen ist der Substanzwert allein massgebend. Der Ertragswert ist wegzulassen. 5. Die Verkaufsgewinne der Immobilien im Kanton St. Gallen von sind von der Einkommenssteuer auszunehmen, dies auch für die Satzbestimmung.