In der Bilanz per 31. Dezember 2005 wurde das Kontokorrent der Beschwerdeführerin buchhalterisch noch als Eigenkapital behandelt.20 In der Bilanz per 31. Dezember 2006 sowie in jener per 31. Dezember 2007 wurde ihr Guthaben als Darlehen geführt, wobei die Steuerverwaltung dieses weiterhin als Eigenkapital qualifizierte.21 Am 16. Juni 2007 erschien im Tagblatt ein Artikel, wonach das Wirteehepaar ihre Laufbahn im Gasthaus D___ beenden werde.22 Per 6. März 2008 bzw. per 1. Mai 2008 nahmen die Beschwerdeführerin und der Beschwerdeführer eine unselbständige Erwerbstätigkeit auf.23