Seite 5 1.3 Ob eine Erwerbstätigkeit steuerrechtlich als selbständig oder unselbständig zu qualifizieren ist, hängt primär von der rechtlichen Unabhängigkeit und von der wirtschaftlichen Selbständigkeit der handelnden Person ab. Eine selbständige Tätigkeit basiert in der Regel auf einer frei gewählten Organisation, wird auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt und tritt nach aussen in Erscheinung. Die steuerliche Qualifikation ist nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls vorzunehmen. Entscheidend ist stets das Gesamtbild der Tätigkeit.5