B. Am 14. Januar 2013 fragte der Treuhänder von A1___ und A2___ bei der kantonalen Steuerverwaltung von Appenzell Ausserrhoden erneut an, ob die Steuerverwaltung bereit sei, auf die Besteuerung des Forderungsverzichts durch die Appenzeller Kantonalbank (nachfolgend APPKB) zu verzichten. Diese Anfrage wurde abschlägig beantwortet. Mitte Februar 2013 wurde das Restaurant D___ samt Liegenschaft verkauft. Dem Verkaufspreis von CHF 680‘000 standen Hypotheken von CHF 875‘000 sowie Vermittlungsprovisionen, Handänderungssteuer und Zinsen der APPKB gegenüber. Für die APPKB blieben durch den Kaufpreis insgesamt CHF 231‘554.55 ungedeckt.