Ab dem Jahr 2005 lautete der jeweilige Jahresabschluss der Restaurant D___ auf A1___ und A2___ und wurde ab dem Jahresabschluss 2006 auch von beiden Beschwerdeführern unterzeichnet.20 In der Bilanz per 31. Dezember 2005 wurde das Kontokorrent der Beschwerdeführerin buchhalterisch noch als Eigenkapital behandelt.21 In der Bilanz per 31. Dezember 2006 sowie in jener per 31. Dezember 2007 wurde ihr Guthaben als Darlehen geführt, wobei die Steuerverwaltung dieses weiterhin als Eigenkapital qualifizierte.22 Am 16. Juni 2007 erschien im Tagblatt ein Artikel, wonach das Wirteehepaar ihre Laufbahn im Gasthaus D___ beenden werde.23