Die Liegenschaft wie auch die Hypothek habe lediglich Geschäftsvermögen des Beschwerdeführers dargestellt. Der Kauf der Schuld des Beschwerdeführers von der APPKB – finanziert mit Privatvermögen – bewirke nicht, dass die Beschwerdeführerin selbständig erwerbend werde. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, 2. Aufl. 2008, N. 46 zu Art. 18 DBG; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 2C_2/2013 vom 9. Juli 2013 E. 2.3 mit Hinweisen 12 Act. 1/3 und act. 13/2 13 Act. 1/11 und act. 6/5 14 Act. 1/10 und act. 6/7