Die selbständige Erwerbstätigkeit endet grundsätzlich mit der letzten Liquidationshandlung. Bei Aufgabe der aktiven Geschäftstätigkeit endet die selbständige Erwerbstätigkeit des Unternehmens in der Regel noch nicht, sondern erst mit Abschluss der Liquidation. Gibt ein Unternehmer seine selbständige Erwerbstätigkeit auf und verpachtet seinen Geschäftsbetrieb, dient ihm dieser fortan nur noch als Kapitalanlage, nicht mehr als geschäftlicher Ver-