a) der Beschwerdeführer: • es sei keine Aufrechnung von CHF 199'554 vorzunehmen, • der Verlust aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Betrag von CHF 74'867 sei anzuerkennen und das steuerbare Einkommen entsprechend anzupassen und • das Darlehen von A2___ gegenüber A1___ bzw. seine Schuld ihr gegenüber seien anzuerkennen, • unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. Sachverhalt