Gemäss Geres zog er am 1. März 2011 von Appenzell nach Herisau und es erscheint nachvollziehbar, dass er gegenüber der Einwohnerkontrolle bei seiner Anmeldung seine aktuelle Tätigkeit angab.41 Sodann liegen mehrere Bestätigungen von Hauseigentümern vor, welche mit ihrer Unterschrift kundtun, dass der Beschwerdeführer an ihrem Haus Malerarbeiten ausgeführt habe. Es handelt sich hierbei um offensichtlich vorgefertigte Bestätigungen, die alle nicht datiert sind und in Bezug auf die ausgeführten Arbeiten alle das Jahr 2011 betreffen. Andererseits wurde nicht geltend gemacht, dass diese Bestätigungen falsch seien.42