Die bereits bezahlten provisorischen Prämien seien mit den noch offenen Prämien aus der definitiven Rechnung 2011 zu verrechnen und der Rest auszubezahlen.31 Dieses angebliche Telefonat von F___, Geschäftsführer der D___ GmbH und Sohn des Beschwerdeführers, wird seitens des Beschwerdeführers bestritten.32 Aus den Akten ergibt sich kein Hinweis darauf, ob dieses Telefonat tatsächlich stattgefunden hat bzw. ob das Telefonat inhaltlich korrekt wiedergegeben wurde. Daher ist dieses Indiz zumindest kritisch zu würdigen.