Dass die erste Lohnzahlung von ihm gleichentags wieder abgehoben worden sei, erkläre sich durch die verspätete Auszahlung der ersten Löhne durch die D___ GmbH und die dadurch entstandene Notwendigkeit, die bis dahin aufgelaufenen Rechnungen sofort zu begleichen. Die in der Anfangsphase vorhandene mangelnde Liquidität seiner Arbeitgeberin werde durch seine Aussagen im Gutachten des Ärztlichen Begutachtungsinstituts GmbH (ABI), Basel, bestätigt. Die D___ GmbH habe ihm Fr. 20‘969.90 und damit sieben Monatslöhne à Fr. 2‘995.70 überwiesen.