Seite 5 und hätten nachträglich eigens für die SUVA nochmals erstellt werden müssen. Verschiedene vermeintliche Auffälligkeiten seien auch dadurch zu erklären, dass bei einem Familienhandwerksbetrieb die operative Tätigkeit im Vordergrund stehe und nicht die Bürokratie. Es sei verwunderlich, dass die SUVA bei der Überprüfung des Arbeitsverhältnisses den Lohnzahlungen, welche per Bankanweisung erfolgt seien, nicht nachgegangen sei.