Nach konstanter Rechtsprechung gilt als unselbständig erwerbstätig, wer von einem Arbeitgeber in betriebswirtschaftlicher bzw. arbeitsorganisatorischer Hinsicht unabhängig ist und kein Unternehmerrisiko zu tragen hat.21 Familienmitglieder sind dann obligatorisch gegen Unfall versichert, wenn sie einen Barlohn beziehen und der AHV-rechtlichen Beitragspflicht unterstehen.22