3.2 Im Kanton Zürich wird die Grundstückgewinnsteuer - die Handänderungssteuer wurde in einer Volksabstimmung auf den 1. Januar 2005 hin abgeschafft (Felix Richner/Walter Frei/Stefan Kaufmann/Hans Ulrich Meuter, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 3. Auflage 2013, Vorbemerkungen zu §§ 227-233 N 3) - nach § 216 Abs. 3 lit. c des Steu-