Die laufend zu entrichtenden Lohnbeiträge der E___ GmbH hätten von Beginn weg teilweise gemahnt werden müssen, ab 2008 seien die Rechnungen auf dem Betreibungsweg eingezogen worden und von der Rechnung vom 9. September 2011 an sei auch im Betreibungsverfahren keine Zahlung mehr geleistet worden.