2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus CHF 800.00 Gerichtsgebühr CHF 1'792.10 Kosten für die unentgeltliche Rechtsverbeiständung CHF 1'730.00 Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 4'322.10 insgesamt, werden auf die Staatskasse genommen. 3. RA AA. wird für seine Bemühungen als unentgeltlicher Rechtsbeistand mit CHF 1'792.10 (inklusive Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse entschädigt. 4. RA BB. wird für ihre Bemühungen als amtliche Verteidigerin mit CHF 1'730.00 (inklusive Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse entschädigt.