Unter Berücksichtigung des Aufwands für die Einstellungsverfügung vom 31. Oktober 2023 ist die Entschädigung auf CHF 1'792.10 festzusetzen. RA AA. ist somit eine Entschädigung von CHF 1'792.10 (inklusive Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse zuzusprechen.