Angemessen erscheinen Gerichtsgebühren von CHF 800.00 (Art. 29 Abs. 1 lit. a Gebührenordnung, bGS 233.3). Als Auslagen fallen die Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung an (Art. 422 Abs. 1 lit. a StPO).