zugrundeliegenden Lebensvorgang noch einen Sachverhaltskomplex mehrfache sexuelle Belästigung mittels separater Verfügung abzuschliessen beabsichtigt (act. 6/9.5). In der Einstellungsverfügung vom 31. Oktober 2023, mithin rund 4 Monate später, kam die Staatsanwaltschaft dann ihrer Ankündigung nach und prüfte das Verhalten des Beschwerdegegners – Küssen und Berührungen auf dem Toilettenflur und im Zimmer der Beschwerdeführerin sowie betreffend Geschlechtsverkehr im Holzschuppen – hinsichtlich des Tatbestands der sexuellen Belästigung (act. 2.3). Dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft – Erlass einer Einstellungsverfügung ohne explizite Deklaration als Teileinstellungsverfügung und ohne