Mangels Beschwerdeobjekt könne nicht auf die vorliegende Beschwerde eingetreten werden. Sollte auf die Beschwerde eingetreten werden, sei die Einstellungsverfügung vom 31. Oktober 2023 aufzuheben aufgrund des Verstosses gegen den Grundsatz "ne bis in idem" und dem Vorliegen von Verfahrenshindernissen (act. 7).