Irrelevant sei der die Einstellungsverfügung betreffende Tatvorwurf, denn eingestellt werde der der Einstellungsverfügung zugrundeliegende Lebenssachverhalt und nicht dessen rechtliche Würdigung. Ab Eintritt der Rechtskraft der Einstellungsverfügung vom 20. Juni 2023 bestehe in Bezug auf den ganzen Lebenssachverhalt des Abends vom 9. Januar 2022 ein Verfahrenshindernis, dh. die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren nicht weiterführen dürfen. Dennoch habe die Staatsanwaltschaft am 31. Oktober 2023 eine weitere Einstellungsverfügung erlassen, welche aufgrund der ihr anhaftenden Mängel nichtig sei. Mangels Beschwerdeobjekt könne nicht auf die vorliegende Beschwerde eingetreten werden.