Teileinstellungsverfügung qualifiziert und eine neue Einstellungsverfügung erlassen mit einer Abhandlung derselben Sachverhaltselemente. Die Beschwerdefrist gegen die Einstellungsverfügung vom 20. Juni 2023 sei unbenutzt abgelaufen, somit sei sie in Rechtskraft erwachsen und das gegen den Beschwerdegegner geführte Strafverfahren wegen des Vorfalls vom 9. Januar 2022 sei abgeschlossen. Irrelevant sei der die Einstellungsverfügung betreffende Tatvorwurf, denn eingestellt werde der der Einstellungsverfügung zugrundeliegende Lebenssachverhalt und nicht dessen rechtliche Würdigung.