Seite 5 Straftatbestand der sexuellen Belästigung mit Sicherheit oder doch grösster Wahrscheinlichkeit von vornherein fest bzw. eine Verurteilung sei unter Einbezug aller Umstände von Vornherein unwahrscheinlich. Daher sei das Verfahren gegen den Beschwerdegegner (auch) wegen mehrfacher sexueller Belästigung vom 9. Januar 2022 in Ermangelung eines erfüllten Straftatbestandes einzustellen.