E. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. November 2023 Beschwerde beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden. Sie beantragte die Aufhebung der Einstellungsverfügung und die Zurückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft zwecks Fortführung des Strafverfahrens betreffend den Tatbestand der sexuellen Belästigung und Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschwerdegegner (act. 1). Mit Verfügung vom 21. November 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege sowie die unentgeltliche Rechtsverbeiständung durch RA AA. gewährt (act. 4).