mit Eingabe vom 18. September 2023 (act. 6/9.8) und die amtliche Verteidigerin des Beschwerdegegners, RA BB., mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 Stellung (act. 6/9.9). Mit Einstellungsverfügung vom 31. Oktober 2023 betreffend sexuelle Belästigung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschwerdegegner betreffend (mehrfache) sexuelle Belästigung vom 9. Januar 2022 zum Nachteil der Beschwerdeführerin ein und auferlegte die Verfahrenskosten dem Staat (act. 2.3).