teilte daraufhin in der E-Mail vom 23. Juni 2023 mit, dass er die Einstellungsverfügung betreffend Vergewaltigung als Teileinstellungsverfügung betrachte (act. 6/9.6). Am 5. September 2023 teilte die Staatsanwaltschaft die Absicht mit, das Verfahren (neben der Einstellungsverfügung vom 20. Juni 2023 betreffend Vergewaltigung (und sexuelle Nötigung)) mittels einer zweiten Einstellungsverfügung betreffend mehrfache sexuelle Belästigung abzuschliessen (act. 6/8.4 und 9.7). Hierzu nahm RA AA. mit Eingabe vom 18. September 2023 (act. 6/9.8) und die amtliche Verteidigerin des Beschwerdegegners, RA BB.