D. Mit E-Mail vom 22. Juni 2023 an RA AA. erklärte die Staatsanwaltschaft unter Bezugnahme auf ein Telefonat vom Vortag, dass für den Sachverhaltskomplex mehrfache sexuelle Belästigung eine separate Verfügung ergehen werde (act. 6/9.5). RA AA. teilte daraufhin in der E-Mail vom 23. Juni 2023 mit, dass er die Einstellungsverfügung betreffend Vergewaltigung als Teileinstellungsverfügung betrachte (act. 6/9.6).