Seite 2 beantragte in der Stellungnahme vom 28. April 2023, den Beschwerdegegner per Strafbefehl wegen mehrfacher sexueller Belästigung schuldig zu sprechen bzw. eventualiter eine Anklageerhebung (act. 6/9.4). Mit Einstellungsverfügung vom 20. Juni 2023 betreffend Vergewaltigung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren in Anwendung von Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO ein (act. 6/14.1 und act. 8.3). Diese Einstellungsverfügung erwuchs in Rechtskraft (act. 2.3 und act. 6/9.9).