Am 31. Januar 2022 beauftragte die Staatsanwaltschaft im Rahmen der eröffneten Strafuntersuchung wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität (insbesondere Vergewaltigung) die Kantonspolizei mit einer delegierten Einvernahme des Beschwerdegegners sowie allfälligen weiteren Einvernahmen (act. 6/.2.1). Die polizeiliche Einvernahme des Beschwerdegegners fand am 11. Februar 2022 statt (act. 6/1.4) und am 14. März 2022 erfolgte die polizeiliche Einvernahme einer weiteren Auskunftsperson (act. 6/1.5). Letzterer wurde