2.11. Ob im vorliegenden Verfahren nun, wie durch die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden in der Einstellungsverfügung vom 25. Juli 2023 angenommen, Art. 177 StGB zur Anwendung gelangt, oder aber aufgrund der Anwesenheit von Drittpersonen, u.a. N., Art.