Seite 10 Soweit Äusserungen auf Tatsachenbasis gemacht werden, inklusive die gemischten Werturteile, sind die Entlastungsbeweise nach Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB anwendbar, nicht aber bei reinen Werturteilen (Urteil des Bundesgerichtes 6B_1270/2017 vom 24. April 2018 E. 2.2, m.w.N.).