1.3. Die Beschwerde gegen schriftlich oder mündlich eröffnete Entscheide ist innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen (Art. 322 Abs. 2 StPO; Seite 7 Art. 396 Abs. 1 StPO). Die angefochtene Verfügung ist datiert auf den 25. Juli 2023. Da aufgrund der Versandart (A-Post) der konkrete Zustellzeitpunkt nicht eruiert werden kann, wird zu Gunsten von A. die Frist mit der Übergabe der Beschwerdefrist an die Post vom 11. August 2023 als gewahrt erachtet (Art. 91 Abs. 2 StPO).