Seite 6 werde (act. B10/17). Nach entsprechend erfolgter Zahlung und der Eingabe weiterer Beschwerdeschriften, inkl. dazugehöriger Beilagen (vgl. act. B2. bis B5.), seitens A., wurden mit Verfügung des Obergerichtes vom 11. September 2023 der Staatsanwaltschaft die zusätzlichen Schriften zur Einsicht zugestellt und zeitgleich die Möglichkeit eröffnet, während einer Frist von 10 Tagen eine schriftliche Stellungnahme einzureichen (act.